Die unbekannten Dritten

Wie man aus Macht eine kriminelle Vereinigung konstruieren kann, am Beispiel Altermedia Deutschland.

internetWie soweit bekannt lautete der Hauptanklagepunkt beim Altermedia Deutschland Prozess in Stuttgart Stammheim „Gründung einer kriminellen Vereinigung“. Der deutschfeindliche Paragraph § 129 StGB wird in Deutschland mit aller Liebe und Häufigkeit gegen „rechts“ angewandt.

Die Presse berichtete in diesem Zusammenhang, dass Altermedia Deutschland die erste Weltnetzseite sei, gegen die im Zusammenhang mit einer so genannten kriminellen Vereinigung ermittelt wird. Vermutlich meinten sie damit eher, die vom Innenminister Thomas de Maizière nachdem Vereinsgesetz verboten wurde. Auch die Seite Thiazi fiel diesem Paragraphen schon zum Opfer…

Wie sich jeder denken kann, gab es weder eine Vereinsgründung, noch einen Verein, noch festgelegte Strukturen, noch Vereinssitzungen, welche nachdem Vereinsgesetze in regelmäßigen Abständen stattfinden müssen. Nicht zu vergessen, gab es auch nie so etwas wie eine Satzung.
Warum gab es all dies nicht? Weil Altermedia-Deutschland nie ein Verein war! Verbote nachdem Vereinsgesetz sind in diesem Land schon beinahe an der Tagesordnung, ob auf Landes- oder Bundesebene.

Was macht den Paragraphen § 129 so interessant?

Dieser Paragraph öffnet der Staatsmacht sämtliche Türen für ihre Ermittlungen. Bis auf wenige Ausnahmen sind fast sämtliche, manchmal auch zweifelhaften, „rechtsstaatlichen“ Mittel erlaubt.
Fast jeder kennt Beispiele, wo dieser Paragraph schon einmal zugeschlagen hat, auch wenn es nur bei Ermittlungen ohne die Eröffnung eines Verfahrens blieb, hinterlassen diese oftmals nur noch Asche. Kontaktverbote, die Beschlagnahme von Bargeld und Sachgütern sind dabei nur das kleinste Übel.

Auch bei Altermedia-Deutschland gab es dies und sämtliche beschlagnahmten Sachen wurde als Vereinsvermögen eingezogen und bleiben richterlich beschlagnahmt. Eine Herausgabe dieser Dinge wird es also nicht mehr geben. Hierzu wird evtl. ein gesonderter Artikel folgen, denn bei sämtlichen beschlagnahmten Sachen handelte es sich weder um so genannte „Tatgegenstände“ noch verbotenen Gegenständen allgemein. Die Haushaltskasse war auf einmal Vereinsvermögen und solch billiger und diebstahlhafter Methoden bediente sich das BKA und der Generalbundesanwalt.

Wie gründe ich eine kriminelle Vereinigung?

Schauen wir uns mal das Lehrbuch der BRD an, dort finden wir also folgendes:

Absatz 2. des Paragraphen § 129 StGB:
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html

§129
Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB

Als Rädelsführer und Gründer waren im Altermedia-Deutschland Prozess vorm OLG Stuttgart Stammheim J.V., Ralph Kästner und eine weitere unbekannte Person angeklagt. Die erste Klasse in Mathematik besagt: 1+1 = 2. (Die Antifa kann dies sicherlich widerlegen, aber lassen wir uns mal überraschen, was die Allgemeinheit bei der Rechnung 1+1 herausbekommt.)
Was also fehlt ist alles, was größer als die Zahl 2 ist um eine kriminelle Vereinigung zu gründen. Da man diese nicht hatte, gibt es eben die Variable „X“, welche sinnbildlich für die dritte unbekannte Person steht.

Im Laufe des Verfahrens gab es viele Theorien der Bundesanwaltschaft und der Richter über diese ominöse dritte Person. Einmal sollte es Jörg Lange sein, welcher bereits 2012 verstarb, und ein mal entweder der Moderator Freidenker, der Moderator FreieGedanken oder der letztlich als Supermoderator aktiv gewesene Benutzer Ede Pazonka.
Wie ihr seht hat unsere Staatsmacht, in all ihrer Weisheit, genug Auswahlmöglichkeiten um sich eine kriminelle Vereinigung zu bauen. Ich persönlich kann die oben genannte Frage nicht abschließend beantworten, wie man nun eine kriminelle Vereinigung gründet. Wer diese Frage erläutert haben möchte, kann sich natürlich gerne an den Generalbundesanwalt oder die Bundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof in Karlsruhe wenden. Ich bin mir ganz sicher, sie erklären euch dies gerne, denn sie finden immer einen Weg dafür.

Hintergrundwissen:

Weder der Moderator Freidenker, noch der Moderator FreieGedanken konnten im Laufe des Verfahrens identifiziert werden. Man wählte sich also Einen aus und besagte das ab dem Zeitpunkt, wo dieser unbekannte Moderator, vom Forenstand des Benutzers zum Moderator gemacht wurde, nun die gesuchte Dritte Person gefunden sei. Wie im öffentlichen Verfahren bekannt wurde, hatten nur die beiden Administratoren abschließende Handlungsbefugnis, die sich Anhand der eingesetzten Forensoftware vBulletin, ergab. Auch bei einer anderen Software wäre dies wohl kaum anders gewesen, ohne nun zu tief ins technische Verständnis einzutauchen.
Die Anträge, sämtliche Innenminister vorzuladen, wurden selbstverständlich vom Senat abgelehnt. Damit sollte ausgeschlossen werden, dass es sich bei den nicht identifizierten Moderatoren um Mitarbeiter von Staatsdienern, in irgendeiner Form, gehandelt hat. Auch das Gericht konnte in seinem Urteil nicht abschließend beantworten, ob bei den besagten Personen nicht doch ein V-Mann, im Dienste des Staates, involviert war. Trotzdem fällte man ein Urteil auf Annahme einer Unbekannten.
Während des Verfahrens war von allen Beteiligten zu hören, dass in Streitfällen oder bei Unklarheiten die endgültigen Entscheidungen bei den Administratoren lagen. Also schieden hiermit schon automatisch die „Ränge“ Moderator und Super-Moderatoren aus, was zu einer dritten Person geführt haben könnte.

In einem gesonderten Artikel wird näher auf den Vorwurf der kriminellen Vereinigung allgemein eingegangen werden. Auch hier gibt es sämtliche nicht beantwortete Fragen und Tatsachen, welche wohl nur von der Bundesanwaltschaft und dem Senat ergründet und dabei sämtliche Fakten unter den Tisch gekehrten wurden.

Fassen wir es noch einmal kurz zusammen.

Zwei Personen plus Unbekannt als Rädelsführer und Gründer einer kriminelle Vereinigung angeklagt. Wir sehen also mit welchen fragwürdigen Mitteln in Deutschland gegen alles was sich zu Deutschland bekennt vorgegangen wird. Ob es in Zukunft auch schon ausreichen wird eine Person plus zwei Unbekannte als Gründer einer kriminellen Vereinigung zu verurteilen? Wenn sich in diesem Land nicht bald etwas ändert, wird dies sicherlich der Fall sein.

Jeden Tag aufs Neue lügt dieser Staat unverschämter als je zuvor. Dieses Schauspiel muss erkannt und unterbunden werden. Ich spreche hier nicht nur für mich, denn viele volkstreue Deutsche waren und sind dieser Gefahr gegenwärtig ausgesetzt. Ein Skandalurteil jagt das Andere in dieser Bundesrepublik.

Bis auf weiteres, in diesem Irrenhaus…

Quelle: Freiheit für Ralph