Was Handelsblatt und Altermedia gemeinsam haben – die Zukunft des deutschen Journalismus

Mitherausgeber und Chefredakteur Gabor Steingart muss laut SPIEGEL-Informationen seinen Posten beim “Handelsblatt” räumen. Der Grund liegt in einem Artikel, der sich kritisch mit der SPD und deren Führungsfigur Martin Schulz auseinandersetzt. Noch gestern stöhnte die staatshörige Presse auf und verurteilte Steingarts Zeilen vom Mittwoch.

Innerhalb der SPD hat ein bizarrer Machtkampf begonnen. Der mittlerweile ungeliebte Parteichef Martin Schulz will den derzeit beliebtesten SPD-Politiker, Außenminister Sigmar Gabriel, zur Strecke bringen und an dessen Stelle im Ministerium Quartier beziehen. Das Duell wird nach den Regeln des Parteienkampfes ausgetragen, also imVerborgenen. Besondere Raffinesse wird dabei vor allem von Schulz verlangt, da er sich nicht beim Mord an jenem Mann erwischen lassen darf, dem er das höchste Parteiamt erst verdankt.

Der Tathergang wird in diesen Tagen minutiös geplant. Der andere soll stolpern, ohne dass ein Stoß erkennbar ist. Er soll am Boden aufschlagen, scheinbar ohne Fremdeinwirkung. Wenn kein Zucken der Gesichtszüge mehr erkennbar ist, will Schulz den Tod des Freundes aus Goslar erst feststellen und dann beklagen. Die Tränen der Schlussszene sind dabei die größte Herausforderung für jeden Schauspieler und so auch für Schulz, der nichts Geringeres plant als den perfekten Mord.

schrieb Steingart.

Nun hat die Realität diese Absätze eingeholt: Schulz hat Gabriel stehen gelassen und Gabriel lässt dafür seine Tochter vom “Mann mit dem Bart im Gesicht” sprechen. Eben Genossen unter sich. Man möchte beinahe hoffen, beide fordern sich zum Duell. Wobei keiner der Duellanten mit einem Sieg die BRD vorwärts bringen könnte. Es sei, die Leichen verbuddelt man unter der Autobahn 20 in Mecklenburg Vorpommern. Immerhin zeigt diese Autobahn den Stand der Infrastruktur Deutschlands, den Stand des Ingenieurwesens. Doch wie hier vor Ort, werden eben auch in den Medien, Weiterdenker, Neudenker, Kritiker geköpft; selbst wenn einem bewusst ist, das sie Recht haben. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf. Und so hat sich  Dieter von Holtzbrinck  auch folgerichtig und bücksam per Brief bei Schulz entschuldigt. Obwohl Steingart richtig lag, was sogar beim BILD-Leser angekommen sein müsste.

Steingarts Anwalt Christian Schertz sagt, er könne zu Interna des Vertragsverhältnisses keine Angaben machen. Im Hinblick auf das umstrittene “Morning Briefing” sagte er: “Gabor Steingart achtet die Meinungsfreiheit nicht nur, er praktiziert sie auch.”

informiert SPIEGEL Online seine Besucher. Wohlwissend, dass Meinungsfreiheit in der BRD nicht erwünscht ist. Nicht umsonst gibt es das “Leistungsschutzrecht” das die freie Meinungsfindung erschwert und den Sinn des Internets untergräbt; nicht umsonst gibt es das neue Stasi-Veteranengesetz NetzDG von Heiko Maas, der übrigens auch ein Genosse sein will. Doch die Meinungsvielfalt, die Meinungsfreiheit wird schon länger begrenzt. Dafür wurden Gesetze seinerzeit erschaffen, die beispielsweise eine offene Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus in Deutschland verhindern. Gleichzeitig wird dem Medienkonsumenten täglich irgendetwas altes über Hitler, Hitlers Hund und Hitlers Eier als neu aufgetischt. Egal ob Zeitungen sogenannten Click Bait brauchen oder ZDFinfo nach Aufmerksamkeit schielt. Hitler geht immer. Der vermeintliche Kampf gegen rechts auch.

Die Netzseite Altermedia war nicht für alle die erste Anlaufstelle, so gab es in allen Kreisen viel Kritik. Doch sie war auch der Gegenpart zur rotfaschistischen “Linksunten”-Informations- und Verleumndungsseite.

“Altermedia Deutschland” war aus Sicht des Generalbundesanwalts bis zur Abschaltung durch das Bundesinnenministerium das führende rechtsextremistische Internetportal im deutschsprachigen Raum. Massenhaft sei dort rechtsextremistisches und nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet worden. Über Jahre wurden im Internet Hass gegen Ausländer, Flüchtlinge oder Juden geschürt, Nazi-Parolen und volksverhetzende Gedanken verbreitet und der Holocaust geleugnet. Rund 30 Fälle mit besonders heftigen Beschimpfungen, etliche Vergleiche mit Ungeziefer, Morddrohungen oder Verleumdungen hatten die Bundesanwälte für den Stuttgarter Prozess herausgefiltert. Die Angeklagten hätten “eine ideologisch geprägte Berichterstattung und damit eine rechtsextremistische Gegenöffentlichkeit schaffen” wollen.

erklärt die Deutsche Welle.

Deshalb konnte die Bundesregierung nicht länger hinschauen und verbot die Seite. Standesgemäß wurden die Macher der Seite vor das Gericht geladen und der Informatiker und Techniker der Seite mit 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Nicht etwa wegen der “Gegenöffentlichkeit”, denn dann hätte man die Beitragsschreiber und Diskussionsteilnehmer verurteilen müssen. Ralph K., als “Hauptschuldiger”, habe sich der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Rädelsführerschaft und Verbreitung volksverhetzender Äußerungen schuldig gemacht, so das Gericht.

Man kann erkennen: Die Bildung einer kriminellen Vereinigung kann nun viele treffen – nämlich alle, die einen Blog mit mehreren Autoren betreiben. Auch wenn man nicht selbst auf diesem Blog aktiv ist, sondern nur die administrativen Tätigkeiten übernimmt, ist man schuldig im Sinne des Gesetzgebers. Demnach könnte ähnliches auch Gabor Steinart treffen. Ist er doch “Rädelsführer”, weil er seinen Unmut gegen den Wendehals und Wahllügner Schulz freien Lauf lief und somit auch anderen Kritikern eine Stimme gab. Und zur Thematik “Volksverhetzung” sollte man sich nicht einlassen, da mittlerweile alle Kritik irgendwie als Volksverhetzung ausgelegt werden kann. Wer nicht nur nach Katzenbildern auf Facebook sucht, bekam spätestens 2017 regelmässig Beiträge zu Gesicht, in dem beschrieben wurde, wie die Staatsanwaltschaft wegen diesem Thema beschäftigt wurde. Zum Teil gingen Anklagen an die Bürger die Witze und Bilder teilten, die den Islam und den Islamismus kritisierten. Verschärft wurde dies durch das NetzDG und den Aufruf der deutschen Behörden zum Denunziantentum gegen das deutsche Volk.

Meinungsfreiheit contra Volksverhetzung

Im Gegensatz darf das deutsche Volk jedoch höchstrichterlich beleidigt werden. Rechtsanwalt Heinrich Schmitz erläuterte dies auf der Seite der Kolumnisten einmal mehr passend:

Die Deutschen selbst scheiden als mögliches Objekt der Volksverhetzung schon einmal deshalb aus, weil sie nicht Teil der Bevölkerung sind, sondern die Bevölkerung selbst, jedenfalls deren weit größter Teil und nicht eine kleinere Gruppe. So sieht das jedenfalls schon immer die Mehrheit der juristischen Kommentatoren und Gerichte. Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob auch die Mehrheit – also die Deutschen – verhetzt werden kann, bisher nach meiner Kenntnis noch nicht entschieden.

Als die Deutschen in Hamburg von einem Deutschtürken als Köterrasse und Hundeclanbezeichnet wurden, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren folgerichtig mit dieser Begründung wieder ein.

Man könnte es so ausdrücken : Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich das dumme Schwein an ihr scheuert – aber das lasse ich mal besser, was weiß ich denn, wer sonst meint, ich hätte ihn persönlich mit dem Schwein gemeint.

Auch erklärt er, warum die Meinungsfreiheit derart – nicht nur in diesem Zusammenhang – eingeschränkt ist.

Da öffentliche Hetze und menschenverachtende Äußerungen immer häufiger vorkommen, wäre eine allgemeine Diskussion über Sinn und Unsinn, Reichweite und Schutzzweck des §130 StGB aus meiner Sicht wünschenswert. Es wird allerdings nicht einfach sein, die Meinungsfreiheit vollständig zu erhalten und gleichzeitig die Hetzerei einzudämmen. Einen Versuch ist es allemal wert.

So sind die Urteile der staatshörigen Presse gegen Steingart und das Urteil gegen Ralph K. durchaus in einem Einklang zu sehen. Noch mehr sollte es die – noch – freien Medien beunruhigen, denn ähnliches kann jeden von uns treffen. Ob rechts oder links, ob groß oder klein. Im Gegensatz zum NPD-Urteil; als das Bundesverfassungsgericht fest stellte, dass die Nationaldemokratische Partei zwar irgendwie verfassungsfeindlich (grundgesetzkritisch) wäre, aber nicht die Reichweite hat, um das öffentlich-demokratische Leben zu stürzen; scheinen Reichweite oder gar reale Möglichkeiten zur Veränderung des Systems bei Medienbetreiber nicht zu zählen.

Allein das ist ein Armutszeugnis für die Bundesrepublik Deutschland. Ähnlich wie es ein Armutszeugnis für Dieter von Holtzbrinck und seine Mediengruppe war, als er sich demütig per Brief bei Schulz entschuldigte und ähnlich wie es ein Armutszeugnis ist, aus einer Onlinezusammenarbeit eine Bildung einer kriminellen Vereinigung herauszuarbeiten. Doch sollte Merkel Kanzlerin der BRD bleiben und Maas ihr Justizchef dürften wir alle noch Probleme bekommen, weil wir Deutschland mit vorwärts entwickeln wollen. Denn die letzten 20, 30 Jahre ging es genug zurück …

Eine Hoffnung sei mir noch erlaubt: Auch wenn ich nicht immer dem Handelsblatt zustimme, hoffe ich, dass sich bei diesem Thema der Mitherausgeber gegenüber der SPD-Hörigkeit durchsetzen kann. Ebenso hoffe ich, dass Ralph K. Rückhalt aus allen konservativen, national-patriotischen Kreisen bekommt. Denn auch, wenn man nicht immer mit den Meinungen der Personen einverstanden ist, so sollte Meinungsfreiheit als höchstes Gut einer Gesellschaft anerkannt sein. Denn nur durch Kritik, durch die Freiheit zu kritisieren, zu meinen, zu reden, zu schreiben ist Fortschritt, eine Weiterentwicklung möglich. Denn Ja-Sager hatten wir nun wirklich lang genug…. Und was soll aus Kunst und Kultur werden, was aus Bücher, was aus den Denkern, was letztendlich aus uns?

Übernommen von: Preussischer Anzeiger